Das "Jahressteuergesetz 2008" wird ein beliebtes Gestaltungsmodell zur vorweggenommenen Erbfolge einschränken. Die für eine Vermögensübergabe gezahlten Renten sind nur noch bei Betriebsvermögen als Sonderausgabe abzugsfähig. Das Steuerprivileg für Immobilien und Kapitalvermögen wird gestrichen. Das heisst: Wollen Sie das Gestaltungsmodell für Vermögen nutzen, das ab 1. Januar 2008 nicht mehr begünstigt ist, müüssen Sie noch bis Silvester 2007 die Verträge schließen. Für bereits bestehende Vereinbarungen gelten die bisherigen Regeln auf Dauer unverändert fort. Ursprünglich sollte das Steuerprivileg für Altverträge 2013 auslaufen.
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