Getreu dem Motto: "Fragen kostet nichts - aber die Antworten" hat uns das am 24.11.2007 vom Bundesrat genehmigte Jahressteuergesetz 2007 eine Änderung hinsichtlich einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt gebracht.

Ja, richtig gelesen: eine Frage an das Finanzamt, wohlgemerkt in eigenen Sachen, kostet zwar nach wie vor nichts, ab kommendem Januar aber die Antwort, und das nicht zu knapp! von 50 Euro je angefangener halben Stunde, mindestens aber pro Beratungsvorgang 100 Euro.

Die genauen Details regelt ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

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