Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 eine Umweltprämie von 2500
Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet
und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird. Folgende Eckpunkte
stehen jetzt fest:

- Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro stellen die
  Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der
  Reihenfolge der Antragseingänge. Die administrativen Abwicklungskosten
  sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.

- Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des
  Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet
  am 31.12.2009.

- Begünstigtenkreis:
  Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von
  mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen
  hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen
  Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.

- Altwagen:
  mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs
  muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.

- Neufahrzeug:
  Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und
  mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.

- Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in
  Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zuge-
  lassen war.

- Verschrottung:
  Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01.2009 bis 31.12.2009 durch
  anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.
(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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