Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet
und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird. Folgende Eckpunkte
stehen jetzt fest:
- Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro stellen die
Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der
Reihenfolge der Antragseingänge. Die administrativen Abwicklungskosten
sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.
- Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des
Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet
am 31.12.2009.
- Begünstigtenkreis:
Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von
mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen
hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen
Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.
- Altwagen:
mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs
muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
- Neufahrzeug:
Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und
mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.
- Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in
Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zuge-
lassen war.
- Verschrottung:
Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01.2009 bis 31.12.2009 durch
anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.
(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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