Das BMF beantwortet mit einem umfangreichen Schreiben alle offenen Fragen zur Neuregelung des Orts der sonstigen Leistungen in §§ 3a, 3b und 3e UStG, die ab 01.01.2010 ihre Wirkung entfalten werden. § 1 UStDV wurde aufgehoben (BMF, Schreiben v. 04.09.2009 - IV B 9 - S 7117/08/10001).
Das BMF-Schreiben kann auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden.
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