Eine Tankfüllung kann heutzutage schon mal leicht über 100 Euro kosten. Als Selbstständige aber sollten Sie aufpassen, dass diese Grenze nicht überschritten wird:
- Ab einem Betrag von 100 Euro müssen Sie sich vom Tankwart eine ordnungsgemäße Rechnung geben lassen - und hierfür gelten seit 2004 strenge Anforderungen, falls Sie den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen wollen (§ 14 Abs. 4 UStG): So müssen beispielsweise in der Rechnung auch Ihr Name und Ihre Anschrift als Leistungsempfänger sowie eine fortlaufende Rechnungsnummer vermerkt sein. Diesen Anforderungen wird ein normaler Tankbeleg nicht gerecht.
- Tanken Sie aber für weniger als 100 Euro, gilt der Tankbeleg als sog. Kleinbetragsrechnung. In diesem Fall muss die Angabe Ihres Namens nicht enthalten sein, außerdem kann auf die Rechnungsnummer, den Umsatzsteuerbetrag und manch andere Angaben verzichtet werden (§ 33 UStDV). Die Vorsteuer aber können Sie dennoch abziehen.
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