Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung und das Gesetz zur Eindämmung mißbräuchlicher Gestaltungen sind am 05. Mai im Bundesgesetzblatt erschienen. Die Steuerreformen treten also nunmehr in Kraft:
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
- Neuregelungen zur Abschreibung (degressive Abschreibung in 2006 und 2007 wieder das Dreifache der linearen AfA und maximal 30%)
- Erweiterte steuerliche Anerkennung haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse
- Übertragungsmöglichkeit Stiller Reserven bei Veräußerung von Anlagegütern (§6b EStG)
- Erweiterte Anerkennung von Kinderbetreuungskosten (neuer §4f EStG)
- Erhöhung der Grenze der umsatzsteuerlichen Istversteuerung von bisher 125.000 Euro auf nunmehr 250.000 Euro (§20 UStG)
Gesetz zur Eindämmung mißbräuchlicher Steuergestaltungen
- Verschärfung der Anerkennung von Veräußerungserlösen bei Einnahme-Überschuß-Rechnung (§4 Abs. 3 Satz 4 EStG)
- Verbot der Veräußerung von steuerlich relevanten Belegen (§379 Abs. 1 Satz 1 AO)
- Verschärfung der 1%-Regel bei mehr als 50% privat genutzten Kfz (§6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG)
- Einführung der Umsatzsteuer für Spielbanken (§4 Nr. 9 UStG)
Einen interessanten Artikel hierzu können Sie in der "Zeit online" nachlesen. Eine Gesamtübersicht über alle Reformen, die zum Jahresbeginn oder jetzt rückwirkend in kraft gesetzt wurden, finden sich hier.
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