Steuertipp: So bleibt die von Ihnen veranstaltete Weihnachtsfeier steuerfrei: Die Teilnahme muss der gesamten Belegschaft bzw. allen Kollegen geschlossener Bereiche (z. B. Abteilungen, Betriebsteile) angeboten und diesen die Teilnahme ermöglicht werden und Sie dürfen maximal 2 Feiern pro Kalenderjahr für diese Arbeitnehmer durchführen, und die Kosten dürfen jeweils 110 € je anwesenden Arbeitnehmer nicht übersteigen. Beim Höchstbetrag von 110 € müssen Sie beachten: Dürfen Arbeitnehmer ihre Partner mitbringen, sind die Kosten für den Arbeitnehmer und seinen Partner zusammen zu berücksichtigen. Sie müssen alle durch die Feier entstehenden Kosten berücksichtigen z. B. auch: Musikergagen, Raummieten, Getränke und natürlich die Mehrwertsteuer auf alle Kosten.

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