Steuertipp: So bleibt die von Ihnen veranstaltete Weihnachtsfeier
steuerfrei: Die Teilnahme muss der gesamten Belegschaft bzw. allen
Kollegen geschlossener Bereiche (z. B. Abteilungen, Betriebsteile)
angeboten und diesen die Teilnahme ermöglicht werden und Sie dürfen
maximal 2 Feiern pro Kalenderjahr für diese Arbeitnehmer durchführen,
und die Kosten dürfen jeweils 110 € je anwesenden Arbeitnehmer nicht
übersteigen. Beim Höchstbetrag von 110 € müssen Sie beachten: Dürfen
Arbeitnehmer ihre Partner mitbringen, sind die Kosten für den
Arbeitnehmer und seinen Partner zusammen zu berücksichtigen. Sie müssen
alle durch die Feier entstehenden Kosten berücksichtigen z. B. auch:
Musikergagen, Raummieten, Getränke und natürlich die Mehrwertsteuer auf
alle Kosten.
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Weiterer Hinweis