Das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 wurde am 24. Juli 2006 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1652) verkündet. Die Neuerungen sind überwiegend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 anzuwenden (§ 52 Abs. 1 EStG). Es sind folgende Punkte betroffen:

* Entfernungspauschale

* Familienheimfahrten

* Arbeitszimmer

* Altersgrenzen für die Berücksichtigung von Kindern

* Sparerfreibetrag

* Anhebung des Spitzensteuersatzes („Reichensteuer")

* Beschränkte Steuerpflicht

Nähere Einzelheiten finden Sie in einer Übersicht des Bayerisches Landesamt für Steuern.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich an!