Das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 wurde am 24. Juli 2006 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1652) verkündet. Die Neuerungen sind überwiegend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 anzuwenden (§ 52 Abs. 1 EStG). Es sind folgende Punkte betroffen:
* Entfernungspauschale
* Familienheimfahrten
* Arbeitszimmer
* Altersgrenzen für die Berücksichtigung von Kindern
* Sparerfreibetrag
* Anhebung des Spitzensteuersatzes („Reichensteuer")
* Beschränkte Steuerpflicht
Nähere Einzelheiten finden Sie in einer Übersicht des Bayerisches Landesamt für Steuern.
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