Kurz vor Jahresschluss fragt sich manch einer, ob er zur Steuerersparnis noch eine "Rürup"-Rentenversicherung abschließen soll. Die zweite Frage ist, bis zu welcher Höhe sich solche Beiträge in diesem Jahr steuermindernd auswirken, vor allem bei hohen Einmalbeträgen.

Die Antwort: Beiträge zu "Rürup"-Verträgen sind zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen
Versorgungswerken und landwirtschaftlichen Alterskassen im Jahre 2008 zu 66 % als Sonderausgaben absetzbar, höchstens bis zu 13 400 EUR bei Alleinstehenden und 26 400 EUR bei Verheirateten. Dabei wird der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung mit 32 % erfasst.

Die Beiträge zu "Rürup"-Verträgen werden ab dem ersten Euro berücksichtigt. Bei Selbstständigen, Rentnern und Pensionären erfolgt dies im Rahmen der Günstigerprüfung mit der Regelung des Jahres 2004, wobei hier zwei Möglichkeiten in Betracht kommen:
   Bei der Ermittlung des Abzugsvolumens 2004 wird für die     "Rürup"-Beiträge ein Erhöhungsbetrag hinzugerechnet, und zwar mit
   dem maßgeblichen Abzugssatz für das Jahr 2008 (66 %) bzw. bei    Einmalzahlungen bis zum maximal abzugsfähigen Höchstbetrag
   (13 400 / 26 400 EUR).

   Eine besondere Mindestregelung gibt es für Selbstständige, Rentner  und Pensionäre, bei denen das Abzugsvolumen 2004 unterhalb des
   möglichen Höchstbetrages von 5 069 EUR bzw. 10 138 EUR bleibt und    die deshalb hier noch "Spielraum" haben: In diesem Fall werden bei
   der Ermittlung des Abzugsvolumens 2004 die "Rürup"-Beiträge wie  andere Versicherungsbeiträge im Rahmen des Vorsorgehöchstbetrages berücksichtigt und dabei zu 100 % angesetzt.

Beispiel:
 Ein verheirateter Selbstständiger, dessen Ehefrau ebenfalls selbstständig oder nicht berufstätig ist, zahlt Versicherungsbeiträge in Höhe von über 11 472 EUR, sodass bei ihm aufgrund der  Günstigerprüfung
ohnehin Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 10 138 EUR als Sonderausgaben anerkannt werden. Im Jahre 2008 möchte er einen "Rürup"-Vertrag zu einem Jahresbeitrag von 5 000 EUR abschließen.

Absetzbar sind nach neuem Recht:    
Beiträge zum "Rürup"-Vertrag (66 % von 5 000 EUR)           3 300 EUR
Beiträge zu anderen Versicherungen (2 x 2 400 EUR)        + 4 800 EUR
Insgesamt absetzbar                                       = 8 100 EUR
Abzugsvolumen nach altem Recht 2004                        10 138 EUR
Erhöhungsbetrag für "Rürup"-Beiträge (66 % von 5 000 EUR) + 3 300 EUR
Ingesamt absetzbar                                       = 13 438 EUR
Ohne "Rürup"-Vertrag wären absetzbar                       10 138 EUR

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