Der in Ihrem Unternehmen, im Rahmen eines sog. Mini-Jobs mitarbeitende Ehegatte kann finanziell eine sehr lukrative Angelegenheit sein. Dies insbesondere deshalb, weil der geringfügig Beschäftigte auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten kann (gegen eine geringe Aufstockung des Beitrages) und infolgedessen normal rentenversicherungspflichtig ist und "riestern" kann.

Selbst ohne Riester ergibt sich eine "Mehrliquidität" von 1.368 €. Sie wollen wissen wie ??? => Sprechen Sie uns an.

Wenn zusätzlich die Riesterförderung in Anspruch genommen werden kann, so beträgt die Zulage für eine Familie mit zwei Kindern 504,00 € pro Jahr bei einer Eigenbeteiligung von lediglich 120,00 € pro Jahr. Ab 2008 steigt der Zulagenbetrag sogar auf bis zu 678,00 € pro Jahr.

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