Nachdem das Bundessozialgericht am 24.11.2005 (B 12 RA 1/04 R) entschieden hat, dass GmbH-Gesellschaftsführer unter Umständen rentenversicherungspflichtig sind, hat dies zu einer enormen Unruhe geführt.
Inzwischen liegen aber 2 Pressemitteilungen vor, wonach das Urteil über den geschilderten Einzelfall nicht angewendet wird. Zum einem die Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung vom 4.4.2006 und zum anderen die des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ich denke, dass somit das Problem - zumindest derzeit - entschärft ist. Wie die Neuregelung aussehen wird, bleibt abzuwarten.
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