Wer 2005 Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt hat, sollte gegen Steuerbescheide Einspruch einlegen. Das empfiehlt der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin. Und zwar aus zwei Gründen. Erstens: Da Renten künftig durchweg steuerpflichtig sind, müssten Beiträge in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten absetzbar sein. Nach geltendem Recht sind sie aber nur in engen Grenzen als Sonderausgaben abziehbar. Zweitens: Anders als im Vorjahr erklären die Finanzämter Steuerbescheide in Sachen Rentenbeiträge nicht mehr automatisch für vorläufig. Obwohl die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesfinanzhofs noch nicht vorliegt. Benötigen Sie hierzu Hilfe ?
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