Wie Sie wahrscheinlich schon mitbekommen haben, will der Gesetzgeber die 1%-Regelung für die Privatnutzung ändern. Konkret:

Die steuerliche"1-Prozent-Regelung" ist künftig auf Fahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent ("notwendiges Betriebsvermögen") dienstlich genutzt werden. Beim so genannten "gewillkürten Betriebsvermögen" (betriebliche Nutzung mindestens 10 bis 50 Prozent) wird die geschätzte private Nutzung des Fahrzeugs angesetzt. Unternehmer müssen künftig den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen => Fahrtenbuch führen. Bisher führen hier zahlreiche steuerliche Fallgestaltungen zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil, wenn die private Nutzung von Dienstfahrzeugen überwiegt.
 
In den Fällen, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt, ändert sich nichts ! - weder für den Unternehmer noch für den Arbeitnehmer. Eine detaillierte Aufstellung der Änderung erhalten Sie selbstverständlich - auf Anfrage - von uns.

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