Im Anschluss an die BFH-Entscheidung zum vorläufigen Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren (BFH vom 23.8.07, Az. VI B 42/07) hat das BMF nun angekündigt, dass den Steuerpflichtigen, die wegen der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte beim Finanzamt vorsprechen, ermöglicht wird, ihren Einspruch und ihren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu Protokoll zu erklären. Anschließend werde dann sogleich im Wege der Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) der begehrte Freibetrag für die ersten 20 Entfernungskilometer auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Das BMF weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass jeder, der jetzt mit einem Freibetrag arbeiten möchte, damit rechnen müsse, dass er - im Falle einer Bestätigung der gesetzlichen Neuregelung durch das BVerfG - über das Jahr zu wenig Steuern zahlt und dies dann bei der Einkommensteuerveranlagung 2007 ausgeglichen werde.

Bis das BVerfG eine endgültige Entscheidung in dieser Sache getroffen haben wird, werden ESt-Bescheide ab 2007 wegen der Frage der Abschaffung der Entfernungspauschale von Amts wegen für vorläufig erklärt. Der Steuerfall bleibt dann bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe insoweit "offen", d.h. der Steuerbescheid kann insoweit jederzeit zu Gunsten wie zu Ungunsten des Steuerpflichtigen geändert werden.

Quelle: BMF online

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich an!