Das BMF weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass jeder, der jetzt mit einem Freibetrag arbeiten möchte, damit rechnen müsse, dass er - im Falle einer Bestätigung der gesetzlichen Neuregelung durch das BVerfG - über das Jahr zu wenig Steuern zahlt und dies dann bei der Einkommensteuerveranlagung 2007 ausgeglichen werde.
Bis das BVerfG eine endgültige Entscheidung in dieser Sache getroffen haben wird, werden ESt-Bescheide ab 2007 wegen der Frage der Abschaffung der Entfernungspauschale von Amts wegen für vorläufig erklärt. Der Steuerfall bleibt dann bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe insoweit "offen", d.h. der Steuerbescheid kann insoweit jederzeit zu Gunsten wie zu Ungunsten des Steuerpflichtigen geändert werden.
Quelle: BMF online
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