Nach dem heutigen Treffen der großen Koalition zur neuen Erbschaftsteuerreform ist folgendes bekannt gegeben worden: 

Nach den Plänen sollen die nächsten Verwandten als Erben steuerlich bevorzugt, entfernter oder nicht verwandte Erben hingegen stärker belastet werden. Vorgesehen sind Freibeträge von 500 000 Euro anstatt bisher 307 000 Euro für Ehepartner, 400 000 Euro statt 207 000 Euro für Kinder und 200 000 Euro statt 51 000 Euro für Enkelkinder.

Zur Entlastung der Unternehmenserben soll ein so genanntes „modifiziertes Abschmelzmodell“ eingeführt werden, nach dem 85 Prozent des gesamten Betriebsvermögens für zehn Jahre nicht der Erbschaftsteuer unterliegen, wenn der Betrieb mindestens 15 Jahre weitergeführt wird.

Die ursprünglichen Pläne für das Abschmelzmodell hatten vorgesehen, dass jährlich 10 Prozent der Erbschaftsteuer auf produktiv eingesetztes Vermögen bei der Fortführung von Betrieben gestrichen werden sollte, womit die Steuer nach zehn Jahren komplett entfallen wäre. Die Kritik an diesem Modell war aber mit zunehmender Diskussion gewachsen. Eine Neufassung der Regierungspläne war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bewertung der Vermögensarten notwendig geworden.

Das normale Eigenheim soll auch künftig steuerfrei vererbt werden können. Wer will, kann sich aber 2007 noch nach dem alten Erbschaftsteuerrecht veranlagen lassen.

Letzte Details müssen nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Nach wie vor gibt es strittige Punkte zwischen Union und SPD.

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