Wichtiger Punktsieg für Firmenchefs und Manager:

Das Finanzamt darf nicht einfach Steuer für Privatfahrten berechnen, wenn das Fahrzeug allein für Geschäfts- oder Dienstreisen zur Verfügung steht. Das hat jetzt das Finanzgericht Münster klargestellt (Aktenzeichen 11 K 6266/02 E).

Das Finanzamt hatte argumentiert, die Lebenserfahrung spreche dafür, dass Firmen- oder Dienstwagen immer auch privat genutzt werden. Das reiche nicht, sagten die Finanzrichter. Wenn das Finanzamt nachträglich pauschal Steuer berechnen will, müsse es schon beweisen, dass Chef oder Mitarbeiter das Fahrzeug für Privatfahrten eingesetzt hätten.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich an!