Krankenkassenbeiträge sind nicht in voller Höhe, sondern nur in bestimmten Grenzen als Sonderausgaben absetzbar. Dies hält der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Beschluss für verfassungswidrig (Aktenzeichen IX R 20/04) und legt den Fall eines Frankfurter Anwalts dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Entscheidung vor.
Konsequenz: Sämtliche Vorsorgeaufwendungen in den Steuererklärungen geltend machen - Krankenversicherung inklusive. Gegen Steuerbescheide Einspruch einlegen und gleichzeitig Ruhen des eigenen Einspruchverfahrens beantragen. Dazu auf den BFH-Beschluss verweisen. Wenn Sie wollen, helfe ich Ihnen gerne
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