Die Abgabe an die Künstlersozialversicherung sinkt 2008 auf 4,9 Prozent aller an Künstler gezahlten Honorare. Das ist eine gute Nachricht für alle abgabepflichtigen Unternehmen. Zurzeit beläuft sich die Abgabepflicht auf 5,1 Prozent.
Hintergrund: Unternehmen, die regelmäßig Leistungen von selbstständigen Webdesignern, Grafikern oder Künstlern in Anspruch nehmen, gelten als Verwerter künstlerischer Leistungen und sind künstlersozialabgabenpflichtig. Das Problem: Viele Unternehmer sind abgabenpflichtig, ohne es zu wissen. Seit 1.7.2007 hat die Rentenversicherung bei Betriebsprüfungen zusätzliche Kontrollen gestartet, Nichtzahler müssen mit hohen Bußgeldern rechnen. Informieren Sie sich unter www.kuenstlersozialkasse.de, ob Ihr Unternehmen abgabepflichtig ist.
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