Lt. einer Verfügung der OFD Koblenz v. 24.11.2006 gilt für den Abzug von Kinderbetreuungskosten folgendes:
- Rechnung + Bezahlung per Bankkonto
- schriftlicher Arbeitsvertrag.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich an!
Lt. einer Verfügung der OFD Koblenz v. 24.11.2006 gilt für den Abzug von Kinderbetreuungskosten folgendes:
- Rechnung + Bezahlung per Bankkonto
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