Am Mittwoch, 29.11., hat das neue Bundeskabinett als eine seiner ersten
Amtshandlungen die Verlängerung der Ich-AG um ein halbes Jahr
beschlossen. Wer bis zum 30. Juni 2006 eine Ich-AG gründet, erhält also
noch die bis zu dreijährige Förderung. (Das Gesetz soll noch im
Dezember alle parlamentarischen Hürden nehmen, damit es zum 1.1.2006 in
Kraft treten kann und für Ich-AG-Gründer keine zeitliche Lücke
entsteht.) Somit können Sie auch noch bis zum 30. Juni 2006 das
Überbrückungsgeld in unveränderter Form beantragen. Hier ändert sich an
der bestehenden Gesetzeslage zunächst nichts. Zum 1. Juli 2006 sollen
Ich-AG und Überbrückungsgeld dann zu einem einheitlichen
Förderinstrument verschmolzen werden. Wer gründen will, sollte sich
trotzdem nicht zu viel Zeit lassen. Einerseits brauchen Sie für eine
gute Vorbereitung (Businessplan!) einige Wochen oder sogar Monate Zeit.
Ganz besonders beeilen müssen Sie sich, wenn Sie erwägen, selbst zu
kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Denn eine Förderung
in vollem Umfang ist dann in der Regel erst nach Ablauf der
vereinbarten Kündigungsfrist und der - bei Eigenkündigung in aller
Regel verhängten - Sperrzeit möglich.
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