Mit dem Familienleistungsgesetz vom 22.12.2008 hat der Gesetzgeber die bisher in verschiedenen Vorschriften (§§ 35a und 33a EStG) und in unterschiedlicher Ausprägung (Abzug von der Bemessungsgrundlage bzw. Abzug von der Steuerschuld) geregelten Steuervergünstigungen zusammengefasst, die Abzugsbeträge vereinheitlicht und die Anwendung dieser Vorschriften deutlich vereinfacht.

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