Die Finanzverwaltung hat sich nun endlich am 07.07.2006 zur Frage geäußert, inwieweit der Nachweis zur 50%igen betrieblichen Nutzung zu erfolgen hat. Das vollständige BMF-Schreiben können Sie sich hier herunterladen (externer Link).

Die Eckpunkte dieses Schreibens sind:
- Nachweis der betrieblichen Nutzung kann in jeder geeigneten Form erfolgen. Somit ist offiziell kein Fahrtenbuch nötig.
- Repräsentativer Zeitraum ist lt. Meinung des BMF: drei Monate - dies gilt dann wohl für alle Veranlagungszeiträume.
- Bestimmte Berufsgruppen (z.B. Handelsvertreter, etc.) sind von der Verpflichtung ausgenommen.
- Keine Verpflichtung, wenn Fahrten zwischen Wohnung - Betrieb mehr als 50% der Gesamtfahrten.

Fazit: Es besteht nunmehr eine Vorgabe der Verwaltung, ob dies jedoch zu einer Vereinfachung führt sei dahingestellt, denn letztendlich hat der Finanzbeamte immer noch einen sehr großen Ermessenspielraum.

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