Mit dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage bei der Entfernungspauschale vom 20.4.2009, BStBl 2009 I, 536 wird die Gesetzeslage zur Entfernungspauschale von 2006 rückwirkend ab 1.1.2007 fortgeführt.
Die Neuregelung zu den Entfernungspauschalen ab 2007 und das BMF-Schreiben, BStBl 2006 I, 778 sind somit überholt.
Das BMF nimmt nunmehr mit einem 14 Seiten umfassenden Schreiben vom 31.8.2009 – IV C 5 – S 2351/09/10002 detailliert zu Einzelfragen Stellung. Das Schreiben können Sie sich auf der Homepage des BMF abrufen.
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