Nach einer geplanten Regelung müssen private wie auch öffentliche Hauseigentümer künftig bei Verkauf oder Vermietung einer gebrauchten Immobilie einen Energiepass vorlegen. Für neu errichtete Immobilien ist ein solcher Energiepass bereits seit dem Jahr 2002 vorgeschrieben. Der Energiepass wird von qualifizierten Baufachleuten erstellt und ist maximal zehn Jahre gültig. Dieser gibt den Energieverbrauch eines Gebäudes pro Quadratmeter an und bewertet diesen. Die Bewertung reicht von der Kategorie A wie „außergewöhnlich sparsam” bis zur Stufe I, bei der Energiesparmaßnahmen dringend erforderlich sind. Der Energiepass soll den Hauseigentümern einen Anreiz geben, Energie einzusparen. Wer ein energiesparendes Haus hat, wird beim Verkauf hierfür mehr erlösen können als für eine Energieschleuder.
Ab dem 4.1.2006 soll in der gesamten Europäischen Union die Vorlage eines Energiepasses bei Verkauf wie auch Vermietung einer Immobilie verpflichtend sein.
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