Wie erwartet ist am 26.08.006 das Erste Bürokratieabbaugesetz in Kraft getreten. Insbesondere folgende Änderungen sind zu beachten:
=> Im Datenschutzrecht werden verschiedene Erleichterungen eingeführt, u.a. steigt die Grenze, ab der bei nichtöffentlichen Stellen ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muß, auf über neun mit der Datenerfassung beschäftigte Personen. Das ist eine große Erleichterung für Freiberufler und viele Kleinbetriebe.
=> Zugleich wird für Datenschutzverletzungen durch Datenschutzbeauftragte eine neue Strafnorm in §203 StGB eingeführt.
=> Arbeitgeber können jetzt den gleichen Sozialversicherungsbetrag wie im Vormonat zahlen und veränderliche Bestandteile nachzahlen. Die aufwendige und fehleranfällige Vorausschätzung kann damit jetzt unterbleiben (§23 Abs. 1 SGB IV).
=> Die Buchführungspflichtgrenze nach §141 Abs. 1 Nr. 1 AO i.H.v. 350.000 Euro Umsatz/Jahr wird auf 500.000 Euro Umsatz/Jahr angehoben. Die anderen Grenzwerte (Gewinn usw.) bleiben aber unverändert.
=> Rechnungen bzw. Quittungen über Kleinbeträge i.S.d. §33 UStDV sind jetzt bis 150 Euro (statt bisher 100 Euro) von bestimmten Angabepflichten befreit.
=> Berichtigungen des Vorsteuerabzuges können jetzt nach §15a UStG in kollektiven Berichtigungseinheiten (statt einzeln pro zu berichtigendem Wirtschaftsgut) durchgeführt werden.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich an!