Wie bekannt, wurde die Vorschrift der steuerbefreiten ärztlichen Leistungen zum 1.1.2009 grundlegend geändert. Aufgrund der vielen Ungeklärtheiten musste das Bundesfinanzministerium reagieren. Mit Einführungsschreiben vom 26.6.2009 nimmt das BMF nunmehr zur Anwendung des § 4 Nr. 14 UStG in der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung Stellung.
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