Um die Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen, müssen Sie seit Jahresanfang nachweisen, dass hier der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit liegt. Viele Unternehmer haben jedoch Kundentermine oder Termine vor Ort wie z.B. bei Architekten auf der Baustelle, die die Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers gefährden.
Selbst wenn auch Ihr Arbeitsmittelpunkt nicht in Ihrem Heimbüro ist, können Sie sich den Betriebsausgabenabzug trotzdem sichern: Stellen Sie einfach einen Minijobber ein, der in Ihrem Büro seinen Arbeitsplatz hat. Dann gehört der Büroraum nicht mehr zur häuslichen Sphäre, und die Abzugsbeschränkungen greifen nicht (Bundesfinanzhof, 9.11.2006, Aktenzeichen: IV R 2/06). Allerdings muss Ihr neuer Beschäftigter 2 Voraussetzungen erfüllen:
- Die oder der Beschäftigte darf nicht zur Familie gehören und
- auch nicht in Ihrem Haushalt leben.
Mit einem Ehegatten-Arbeitsvertrag kämen Sie allerdings hier also leider nicht weiter.
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