Vom 01.07.2005 an sind von allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ein leistungsunabhängiger Zusatzbeitrag in Form eines zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,9 % auf die beitragspflichtigen Einnahmen zu erheben, der in voller Höhe vom Mitglied allein zu tragen ist. Zeitgleich mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes müssen die Krankenkassen ihre Beitragssätze in demselben Umfang absenken.

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die sich aus der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes sowie der Absenkung der übrigen Beitragssätze ergebenden Auswirkungen auf die Bemessung der Beiträge in einem gemeinsamen Rundschreiben vom 26.4.2005 zusammengefasst.

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