Seit dem 1.1.2007 sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, wenn das Arbeitszimmer den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt." In diesem Fall sind die Kosten wie bisher in unbegrenzter Höhe absetzbar. Nach der Neuregelung können Lehrer, Schulleiter, Richter, Außendienstmitarbeiter, Orchestermusiker, Arbeitslose, Auszubildende, Mütter in Elternzeit, Personen mit einer selbstständigen Nebentätigkeit, Arbeitnehmer mit Teilzeitbeschäftigung, Arbeitnehmer mit Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit, ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen. Vor allem bei Lehrern ist die gesetzliche Abschaffung des Arbeitszimmers problematisch und könnte nach einem Gutachten im Auftrag der Lehrergewerkschaft GEW durchaus verfassungswidrig sein:
- Bei Lehrern bildet die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts eine untrennbare Einheit mit der Erteilung des Unterrichts. Sie müssen ihren Unterricht zu Hause vor- und nachbereiten, weil ihnen dafür der Schulträger die entsprechenden Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stellt. Auch werden ihnen die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht vom Dienstherrn erstattet.
- Damit ist das Arbeitszimmer "pflichtbestimmter Aufwand" für Lehrer.
- Die Abschaffung der steuerlichen Anerkennung der Arbeitszimmerkosten ist ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip, nach welchem Erwerbseinkommen nur nach Abzug der Erwerbskosten besteuert werden darf. Wegen der Abschaffung des häuslichen Arbeitszimmers ist derzeit bereits ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängig(Aktenzeichen: 3 K 1132/07).
Wir empfehlen Ihnen, in ihrer Steuererklärung für das Jahr 2007 - wie gewohnt - Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer geltend zu machen. Da das Finanzamt diese Kosten gemäß Gesetzeslage streichen muss, sollten Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Bis dahin ist ganz gewiss ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, auf das Sie sich darauf berufen und so den Steuerbescheid offen halten können.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich an!