Die Bundesregierung hat inzwischen einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen veröffentlicht.

Hierbei ist insbesondere die Einführung eines neuen § 15b EStG von Bedeutung. Hiernach sind nur noch solche Investitionen in "Steuerstundungsmodelle" geschützt, wenn der Fonds vor dem 17. März 2005 mit dem Aussenvertrieb begonnen hat und der Anleger vor dem 4. Mai 2005 beigetreten ist!!!!!
(Seite 4, 1. Absatz des Entwurfs). So wird in Deutschland nach Gutsherrenart Politik gemacht!!!

Weitere geplante Änderungen sind:

  • Einschränkung bei hohen Verlustvorträgen
  • Vergünstigung bei Verkauf von betrieblichen Grundstücken und Gebäuden
  • Verbesserung bei der Anrechnung der gezahlten Gewerbesteuer
  • Verringerung des Steuersatzes bei der Körperschaftsteuer

Ob das Gesetz so kommen wird, kann ich nicht beurteilen. Verschiedene Analysten, wie z.B. Gerlach, gehen davon aus.

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