Wie der "steuertip" in seiner Auflage vom 26.08.2006 andeutet, besteht die Gefahr, dass Ärzte künftig verstärkt mit dem Finanzamt "rechnen" müssen. Dies ergibt sich - nach Meinung des "steuertips" - aus den "Zentralen Fahndungsnachrichten" der Finanzverwaltung. Hiernach sollen, soweit "auffällig hohe Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben von Ärzten eingehend frühzeitig geprüft werden. Im Rahmen dieser Prüfung muss auf die Vorlage sämtlicher Belege im Original allergrößter Wert gelegt werden. Zur intensiven Prüfung gehört dann auch ein Vergleich bestimmter korrelierender Kosten" (Quelle: steuertip vom 26.08.2006)
Im konkreten Einzelfall hatte ein angestellter Arzt Aufwendungen über Kongresskosten gefälscht. Bei der Hausdurchsuchung fand die Steuerfahndung dann
* zahlreiche Blankobestätigungen für Kongreß- und Seminarteilnahmen ohne Namenseintrag,
* Benzinquittungen von dritter Seite
* Nachweise, über heruntergeschraubte Tachostände
* Hinweise, dass Flugtickets erst gekauft, für das Finanzamt kopiert wurden und dann gegen Kaufpreiserstattung zurückgegeben wurden
* angeblich gestohlene Gegenstände, die zu wiederbeschaffen waren, etc.
Ich denke, dass dieser Fall "für sich spricht" und auf keinen Fall irgendwelche Allgemeingültigkeit haben soll.
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