Die SPD will Lohnsteuerzahler mit 300 EUR belohnen, wenn sie keine Steuererklärung abgeben. Das stellt die Frage, wer davon profitieren kann und ob dieses Versprechen rechtlich umsetzbar ist. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) hat einige Aspekte untersucht. Der Bonus soll Arbeitnehmern zustehen, die keine weiteren Einkünfte erzielen, wenn sie auf eine Steuererklärung verzichten. Viele Arbeitnehmer sind jedoch gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das betrifft beispielsweise Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Elterngeld beziehen oder die einen Zweitjob mit der Lohnsteuerklasse VI haben. Wer im Jahr zeitweilig arbeitslos war und Arbeitslosengeld I bezogen hat, soll den Bonus folglich nicht erhalten. Empfänger von ALG II dürften sich dagegen freuen, denn diese Leistungen führen nicht zur Abgabepflicht einer Steuererklärung. Ehepaare, bei denen einer auf Steuerkarte V arbeitet, müssen ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Und auch die ab 2010 mögliche Steuerklasse IV mit Faktor verpflichtet zur Steuererklärung. Das Faktorverfahren wollte vor allem die SPD als Alternative zur ungünstigen Steuerklasse V, jetzt werden die Nutzer mit 300 EUR gegenüber anderen benachteiligt. Die Prämie würde also im wesentlichen Alleinverdienerehen und Alleinstehenden zugute kommen, die im gesamten Jahr im Arbeitsverhältnis standen und keine Lohnersatzleistungen, Nebeneinkünfte, Auslandslohn oder ähnliches hatten. Diesen einen Bonus auszuzahlen, während viele andere eine Steuererklärung abgeben müssen, dürfte gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Der Bonus ist aber auch für die Begünstigten problematisch. Diese müssten abwägen, ob ihre Aufwendungen für Kinderbetreuung, Altersvorsorge in Riester- oder Rürup-Verträgen, Spenden und haushaltsnahe Dienstleistungen eine höhere Steuerminderung bringen als der Bonus. Es profitieren vor allem diejenigen, die solche Aufwendungen nicht haben. Die Einführung der Bonuszahlung wäre deshalb nach Einschätzung des NVL leistungsfeindlich. Selbst eine Arbeitnehmersparzulage lohnt sich nicht mehr, weil auch für sie eine Steuererklärung abzugeben ist. Der Vorschlag schafft Ungerechtigkeiten und führt zu keiner Steuervereinfachung, so die Einschätzung des NVL. Dabei gäbe es eine Reihe anderer effektiver Maßnahmen, die nachhaltig Bürokratie abbauen und Steuerzahler und Finanzverwaltung entlasten würden. Der Verband sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Familienförderung, um die doppelte Angabe von Daten bei Familienkassen und Finanzämtern vor allem für volljährige Kinder zu beseitigen. Vereinfachungen schlägt der Verband auch bei der Riesterförderung vor. Nach Auskunft des Verbandes werden immer mehr Steuerbescheide nachträglich geändert, auch mit Rückforderungen, weil der Zulagenstelle andere Daten als den Finanzämtern vorliegen. Die Politik täte gut daran, diese Verfahren zu vereinfachen, statt Wahlgeschenke zu versprechen. [Quelle: Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL), 16.04.2009]
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